Dienstag, 20. Mai 2014

Rawls

John Rawls – Staatstheorie
Eine Theorie der Gerechtigkeit

Gerechtigkeit durch fairen Vertrag
Für Rawls gibt es zwei wesentliche Gerechtigkeitsprinzipien, die der Mensch in seinem Urzustand („original position“) wählt. Im Konfliktfall ist jedoch die Freiheit immer vor die Gleichheit zu stellen und die faire Chancengleichheit vor dem Differenzprinzip zu sehen.

Zwei Gerechtigkeitsprinzipien
  1. Jeder an einer Institution Beteiligte oder von ihr Betroffene hat ein gleiches Recht auf die größtmögliche Freiheit, die mit der gleichen Freiheit für alle Übrigen verbunden ist.
  2. Ungleichheiten, durch die Struktur der Institutionen festgelegt oder gefördert, sind willkürlich, es sei denn, man kann vernünftigerweise erwarten, dass sie sich zu jedermanns Vorteil auswirken, und die Positionen und Ämter, mit denen diese Ungleichheiten verknüpft sind beziehungsweise aus denen sie sich ergeben, stehen allen offen.
Diese Prinzipien bestimmen die Verteilungsaspekte der Institutionen und die Regelung der Zuweisung von Rechten und Pflichten in der gesamten Gesellschaftsstruktur. Durch die Annahme einer politischen Verfassung werden die Prinzipien auf die Gesetzesgebung angewendet. Durch die richtige Entscheidung für die Grundstruktur der Gesellschaft und ein grundlegendes System von Rechten und Pflichten entsteht dann die Verteilungsgerechtigkeit.
Die Prinzipien gelten vor allem für die wichtigsten Institutionen des Gesellschaftssystems und ihr Zusammenspiel. Die politische Verfassung und die hauptsächlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen definieren die Freiheiten und Rechte eine Person, sowie die Aussichten für die soziale Positionen und die Lebensqualität.
Rawls geht von der intuitiven Vorstellung aus, dass Menschen in verschiedene soziale Klassen in das System der Gesellschaft hineingeboren werden. Aus diesem Grund haben sie unterschiedliche Lebensaussichten, was politische Freiheit, persönliche Rechte oder wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen angeht. Die Grundstruktur der Gesellschaft begünstigt bestimmte Menschen gegenüber anderen, was grundlegende Ungleichheiten auslöst, die die Lebensaussichten der Bürger betreffen. In diesem Fall sollen die Gerechtigkeitsprinzipien angewendet werden.
Das zweite Prinzip der Gerechtigkeit sagt aus, dass Unterschiede dann gerecht sind, wenn die höheren Erwartungen der Bevorzugten (in ihrer Funktion im Rahmen des Gesellschaftssystems) die Erwartungen der am meisten Benachteiligten verbessern. Durchgehende Gerechtigkeit kann es demnach nur dann geben, wenn die Vorteile der glücklicheren die Lebensqualität der am wenigsten Glücklichen steigert. Die Minderung der Vorteile sorgt in diesem Fall dann dafür, dass es den am wenigsten Glücklichen noch schlechter geht.
Die Grundstruktur ist ganz und gar gerecht, wenn die Aussichten der am wenigsten Glücklichen so gut wie möglich ist.

Das erste Prinzip fordert die gleichen Grundfreiheiten für alle und geht dabei von einem Regierungssystem der konstitutionellen Demokratie aus. Der Mensch ist frei und es herrscht politische Freiheit, sowie eine Gewissens- und Gedankenfreiheit.

In einer konstitutionellen Demokratie sind alle Bürger gleichgestellt und haben den gleichen Status. Es herrscht Chancengleichheit und ein fairer Wettkampf um die vorhandenen Stellen auf der Basis der vernünftigen Qualifikation. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen resultieren aus den verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Grundstruktur. Diese entstehen unweigerlich durch die Ungleichheit in Einkommens- und Vermögensverteilung und dem unterschiedlichen Maß an gesellschaftlichem Prestige und Status im Klassensystem der Gesellschaft.
Das Differenzprinzip sagt aus, dass Ungleichheit gerecht ist, wenn sie Teil eines umfassenden Systems ist, in dem sie sich zum Vorteil der am wenigsten glücklichen Repräsentanten auswirkt. Die gerechte Verteilung ist damit das Ergebnis des eingeschränkten Maximierungsprinzips. Die ursprüngliche Abmachung ist, dass alle Individuen an den Vorteilen der unterschiedlichen Verteilung natürlicher Begabungen und Fähigkeiten teilhaben sollen. Dabei ist es gleichgültig, wie die Verteilung im Einzelnen aussieht. Der Ausgleich der willkürlichen Benachteiligungen geht von unterschiedlichen Ausgangspunkten aus. Von Natur aus darf ein Begünstigter nur unter der Bedingung die Vorteile aus seiner Begabung ziehen, dass auch die Benachteiligten profitieren. Der Begünstigte darf nicht deshalb besser dastehen, weil er eine zufällige Begabung hat, sondern, weil die Kosten für ihre Ausbildung gedeckt werden und sie das Leben der weniger Begabten verbessern können.

Zusammenfassung
Das Ziel für Rawls ist die gleiche Freiheit für alle.

Kritik am Utilitarismus
Die menschliche Gesellschaft ist eine unabhängige und soziale Vereinigung. Alle Mitglieder folgen einem gemeinsam vertretenen Gerechtigkeitsverständnis, welches dem Wohl des einzelnen Individuums nutzen soll. Das Abstimmen über das Gerechtigkeitsverständnis birgt zwei verschiedene Entwicklungen:
  1. Die Interessengleichheit: das soziale Zusammenarbeiten hat einen weiten und gesellschaftlich Wohl bringenden Nutzen
  2. Der Interessenskonflikt: Menschen ist es wichtig, wie hoch die Anteile des Einzelnen an diesem gemeinsamen Nutzen sind. Der Einzelne handelt in diesem Fall egoistisch.
Auf den ersten Blick erscheint die Gerechtigkeitskonzeption des Utilitarismus' am vernünftigsten, da das Individuum den größtmöglichen Nutzen für sich erzielen soll, solange andere nicht betroffen sind. Dies scheint eine vernünftige Entscheidung zu sein. In der Gesellschaft sollte das Wohl jedoch durch die vernünftigen Interessen der Individuen bereits gegeben sein. Das größtmögliche Wohl soll für alle Angehörigen der Gesellschaft
verwirklicht werden. „Eine Gesellschaft ist dann richtig geordnet und gerecht, wenn ihre Institutionen so geartet sind, dass die größte Summe von Befriedigungen zustande kommt“.
Das Utilitarismus-Prinzip kann aber nicht erklären, dass und ob die Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger gewährleistet ist, was eine notwendige Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft ist. Die Individualrechte sind durch die Gerechtigkeitsprinzipien gesichert. Es gibt nicht politische Verhandlungen und ein Kalkül der Gesellschaft unter Worten.
Die traditionelle Rivalen des Utilitarismus ist die Theorie des Gesellschaftsvertrages. Das Ziel dabei ist die Striktheit der Gerechtigkeitsprinzipien. Durch die Abmachungen zwischen Personen wird der Urzustand der Gleichheit und die Unversehrtheit und gleichberechtigte Souveränität rationaler Individuen hergestellt. Die Vertragstheorie besagt, dass vernünftige Individuen im gemeinsamen Akt entscheiden, ob etwas gerecht oder ungerecht ist. Das Aussehen der Gesellschaft wird dabei durch angemessene Ausgangspositionen festgelegt.
Die Gerechtigkeitsprinzipien werden ohne Information über die zukünftige Position der Abstimmenden beschlossen. Rawls nennt dies den „Schleier des Nicht-Wissens“ der Klassenzugehörigkeit und damit der Bevorzugung oder Benachteiligung.
Die Gerechtigkeitslehre (Ethik) begründet eine Theorie des vernünftigen Entscheidungsverhaltens. Die ursprüngliche Vereinbarung der Gerechtigkeit ist nicht mit dem Utilitarismus zu vereinbaren, da vernünftige Individuen nicht vollkommen auf ihre Freiheit verzichten würden, um den anderen mehr Befriedigung zu ermöglichen. Die Menschen sollen stattdessen zurück in den Urzustand der Gleichberechtigte gehen und die Opfer durch Vorteile ausgleichen. Ein vernünftiger Mensch akzeptiert keine Institution , nur weil sie die Gesamtsumme aller Vorteile vermehrt, ohne auf die Konsequenzen für die eigenen Interessen zu achten.

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